Antarctica
09.07.2010, 11:50 |
ZWS Steuerbescheid Köln |
Moinmoin,
ich habe Probleme mit der Stadt Köln. Von 1998 bis Februar 2006 war ich während Schulausbildung und Wehrpflicht bei meinem Vater mit Zweitwohnsitz gemeldet, bei meiner Mutter mit Erstwohnsitz (beides in Köln, Eltern geschieden, gemeinsames Sorgerecht, ich wurde 2004 volljährig).
Nachdem die Zweitwohnungssteuer rückwirkend zum 01.01.2005 in Kraft trat, gabs Post. Daraufhin habe ich Doof den Sachverhalt fernmündlich dem Sachbearbeiter beim Kassen- und Steueramt erklärt. Der meinte darauf so ungefähr "gut, ich trag das hier ein, dann müssen Sie nicht zahlen". Und jetzt habe ich gerade einen Zweitwohnungssteuerbescheid für die Jahre 2005 und 2006 bekommen. Über 518€, fällig am 11.08.2010. Mit fernmündlich ist jetzt vorbei, ab jetzt nur noch Einwurfeinschreiben, das hab ich gerade gelernt. Außerdem muss ich wohl erst mal zahlen, "unter Vorbehalt".
Ich kann allerdings keinen Widerspruch einlegen, sondern aufgrund es Zweiten Gesetzes zum Bürokratieabbau nurmehr Klage beim Verwaltungsgericht erheben.
Was genau gehört in eine solche Klage rein? Habe ich Chancen? Brauche ich zwingend einen Anwalt?
Liebe Grüße,
Alexander
PS: die Forensoftware findet das Wort "Zweitwohnsitzsteuerbescheid" zu lang für den Betreff... das sollte geändert werden... |
Yvonne Winkler

09.07.2010, 19:03
@ Antarctica
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ZWS Steuerbescheid Köln |
ZWS-Bescheid geht doch.
Da bleibt nichts, als Klage zu erheben. Bitte unbedingt Frist einhalten, sonst ist der Käs gessen, wie man in Franken sagt.
Man kann zum Verwaltungsgericht gehen und das der Geschäftsstelle ins Heft diktieren oder man setzt sich hin und stellt den Antrag den Bescheid aufzuheben.
Dann muss man chronologisch den Sachverhalt aufschreiben und erklären, warum man der Meinung ist, dass man nicht zur Steuer veranlagt werden kann. |
Antarctica
12.07.2010, 09:27
@ Yvonne Winkler
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ZWS Steuerbescheid Köln |
Ist das okay so?
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An das VG Köln
Appellhofplatz
50667 Köln
Vorname Nachname
Straße Hausnr
520__ Aachen
Klage
Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit erhebe ich Klage gegen den Zweiwohnungssteuerbescheid vom 08.07.2010, Kassenzeichen 123.456.789.000, über 518€.
Meines Wissens bin ich nicht zweitwohnungssteuerpflichtig, da es an der Voraussetzung der hohen finanziellen Leistungsfähigkeit mangelt und ich unter die Ausnahmeregelung falle, dass es sich bei meinen beiden Wohnsitzen um die elterlichen Wohnungen getrennt lebender, gemeinsam sorgeberechtigter Eltern handelt.
Die Erstwohnung Straße Hausnr. bewohnte ich als Kind meiner Mutter, Vorname Nachname, die Zweitwohnung Straße Hausnr. als Kind meines Vaters, Vorname Nachname. Selbst hatte ich bis zum 01.07.2005 kein Einkommen, da ich in Schulausbildung stand.
Frühestens nach Ablegen des Abiturs im Juni 2005 (das Abiturzeugnis liegt dem Kassen- und Steueramt in Kopie vor) könnte Steuerpflicht aus einer hohen finanziellen Leistungsfähigkeit geschlossen werden.
Dem entgegen steht der zu der Zeit beginnende Wehrdienst (eine Versetzungsverfügung, aus der Beginn und Ende des Wehrdienstes hervorgeht, liegt dem Kassen- und Steueramt in Kopie vor). Bei einem Wehrsold unterhalb von 400€ ist auch hier keine finanzielle Leistungsfähigkeit gegeben; die Zuordnung der beiden Wohnungen zu meinen Eltern bestand weiterhin.
Sie haben mich seit 1986 finanziell getragen und tragen mich auch weiterhin: Seit April 2006 studiere ich nun in Aachen und bin weiterhin von den Unterhaltszahlungen meiner Eltern abhängig, um das Studium vor dem Auslaufen der Diplomstudiengänge abschließen zu können.
Mit freundlichen Grüßen,
Vorname Nachname |
Alfred

12.07.2010, 11:35
@ Antarctica
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ZWS Steuerbescheid Köln |
Das ginge auch auch kürzer.
Vorname Nachname
Straße Hausnr
520__ Aachen
An
VG Köln
Appellhofplatz
50667 Köln
Klage gegen die Stadt Köln, vertreten durch den Oberbürgermeister.
Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit erhebe ich Klage gegen den Zweiwohnungsteuerbescheid vom 08.07.2010, Kassenzeichen 123.456.789.000, über 518 € (als Anlage beigefügt) mit dem Antrag, den genannten Bescheid aufzuheben. Er verletzt mich in meinen Rechten.
Ich bin nicht zweitwohnungsteuerpflichtig, da es sich bei meinen melderechtlichen Wohnungen um die Wohnungen meiner getrennt lebenden, gemeinsam sorgeberechtigter Eltern handelt. Die Hauptwohnung Ort, Straße, Hausnr. bewohne ich als Kind meiner Mutter, Vorname Nachname, die Nebenwohnung Ort, Straße, Hausnr. als Kind meines Vaters, Vorname Nachname. Ich habe keine der beiden Wohnungen inne und bin somit nicht wirtschaftlich leistungsfähig.
Mit freundlichen Grüßen,
Vorname Nachname |
Antarctica
12.07.2010, 20:00
@ Alfred
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ZWS Steuerbescheid Köln |
» Das ginge auch auch kürzer.
Das dachte ich mir schon fast, deswegen habe ich hier nachgefragt.
Ich laber sonst auch immer so viel. 
Danke! |
Antarctica
21.07.2010, 11:53
@ Antarctica
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ZWS Steuerbescheid Köln |
» » Das ginge auch auch kürzer.
»
» Das dachte ich mir schon fast, deswegen habe ich hier nachgefragt.
»
» Ich laber sonst auch immer so viel. 
»
» Danke!
Ich hatte heute einen Termin mit der Anwältin vom AStA. Die ist felsenfest der Überzeugung, ich müsse zahlen.
Wie wahrscheinlich ist es eurer Meinung nach, dass die Klage vorm Verwaltungsgericht gut ausgeht? Eher hoch oder eher gering? |
Yvonne Winkler

21.07.2010, 12:41
@ Antarctica
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ZWS Steuerbescheid Köln |
Da keine Nebenwohnung innegehabt wird, wüsste ich nicht, wie man zur Steuerpflicht kommt.
Versuch macht kluch. Probieren kostet nicht die Welt.
Ich würde es machen. |
Alfred

21.07.2010, 14:38
@ Antarctica
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ZWS Steuerbescheid Köln |
» Ich hatte heute einen Termin mit der Anwältin vom AStA. Die ist felsenfest» der Überzeugung, ich müsse zahlen.
Ud wie begründet sie diese Überzeugung?
» Wie wahrscheinlich ist es eurer Meinung nach, dass die Klage vorm
» Verwaltungsgericht gut ausgeht? Eher hoch oder eher gering?
Keine Innehaben auch nur einer einzigen Wohnung - da sehe ich keine Zahlungspflicht. |
Antarctica
27.07.2010, 14:29
@ Yvonne Winkler
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ZWS Steuerbescheid Köln |
» Da keine Nebenwohnung innegehabt wird, wüsste ich nicht, wie man zur
» Steuerpflicht kommt.
Woran machst du fest, das keine Nebenwohnung _innegehabt_ wird? Wodurch zeichnet sich "innehaben" aus?
» Versuch macht kluch. Probieren kostet nicht die Welt.
Es kostet vor allem Zeit und Nerven. Da ist bezahlen das kleinere Übel.
Andererseits meldet sich dann mein Gerechtigkeitssinn, wenn ich zu Unrecht zahlen muss. |
Alfred

27.07.2010, 14:51
@ Antarctica
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ZWS Steuerbescheid Köln |
» Woran machst du fest, das keine Nebenwohnung _innegehabt_ wird? Wodurch zeichnet sich "innehaben" aus?
Ich bin zwar nicht Yvonne, aber trozdem: Innehaben einer Wohnung setzt die rechtliche Verfügungsgewalt voraus.
Hier noch eine Erläuterung zum "Innehaben" einer Wohnung:
"Das nach dem Aufwandsbegriff i.S.d. Art. 105 Abs. 2a GG gebotene Innehaben einer weiteren Wohnung für die persönliche Lebensführung setzt eine dahin gehende Bestimmung des Verwendungszweckes der Zweitwohnung voraus. Eine solche Festlegung kann nur derjenige treffen, der für eine gewisse Dauer rechtlich gesichert über die Nutzung der Wohnung verfügen kann. Er muss also entsprechend seinen Vorstellungen zur persönlichen Lebensführung selbst bestimmen können, ob, wann und wie er diese nutzt, ob und wann er sich selbst darin aufhalten oder sie anderen zur Verfügung stellen will."
Hilft das? |