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bene(R)

29.07.2010, 11:12
 

Klage gegen ZWS in Köln

Hallo,

mir wurde gestern zu meiner großen Überraschung einen Zweitwohnungssteuerbescheid der Stadt Köln für den Zeitraum von Januar bis Februar 2005 zugestellt. Zu diesem Zeitpunkt studierte ich in Köln, hatte den Erstwohnsitz bei meinen Eltern (dort aber kein Zimmer oder Bett mehr) und meine Kölner Wohnung als Zweitwohnsitz angemeldet. Just im Januar und Februar, also die beanstandete Zeit, war ich im Urlaub und gar nicht in Köln, direkt nach meiner Rückkehr und nachdem ich von der Zweitwohnsitzsteuer durch Kommilitonen erfahren hatte, habe ich mich umgemeldet und dann erstmal nichts von der Stadt gehört. Ich dachte, dass wird schon passen, die zwei Monate werden bei einer neuen Gesetzlage, von der ich eh nur von anderen Studierenden gehört habe, wohl als Kulanz durchgehen.

Aber das spielt wohl nun keine Rolle.

Ich soll nun bis zum 28.08 2010 für die zwei Monate 116,00 Euro bezahlen, ein Wahnsinn.

Da das Amt keinerlei Angaben über Wohnfläche und Miete hat, wurde die Daten geschätzt. Statt meiner knapp 20qm Wohnfläche mit 240 Euro Kaltmiete werden mir 60qm Wohnfläche mit 582,00 Euro Kaltmiete unterstellt.
Ich denke mal, dass ich, falls es keine Verjährungsfrist gibt, Zweitwohnsitzsteuer für den Zeitraum bezahlen muss, ob es gerecht ist oder nicht, jedoch nicht diese maßlos falsch geschätzten 116,00 Euro. Schweren Herzens würde ich ja die korrekt berechneten 48 Euro berappen.

Durch den Bürokratieabbau bleibt mir wohl nur der Klageweg. Damit habe ich jedoch keine Erfahrung und auch keine Ahnung.
Ich habe eben mit dem Amtsgericht Köln telefoniert, und es wurde mir mitgeteilt, dass bei Klageeingang ein Streitwert festgelegt wird, der umgehend von mir zu begleichen ist.
Meine Fragen dazu: Kommt zu diesem Streitwert noch weitere Kosten hinzu? Eventuell die Zweitwohnsitzsteuer von vermutlich 48 Euro? Oder andere Kosten, sodass im Endeffekt alles noch teuerer als die 166,00 Euro wird?
Oder beinhalter der Streitwert sämtliche Kosten? Und ich bin damit raus aus der Nummer?
Muss ich bei einer Klage in Köln anwesend sein?
Und wie soll ich meine Daten beweisen? Den Mietvertrag habe ich nicht vorliegen.
Hat die Klage aussicht auf Erfolg?

Ich hoffe, dass mir in dieser Sache geholfen werden kann.
Vielen Dank im Voraus.
Bene

Alfred(R)

E-Mail

29.07.2010, 11:38

@ bene

Klage gegen ZWS in Köln

Kulanz gibt es in Köln nicht, nur Kungeln – und das gilt nur für Eingeborene.
Aber zur Sache:
Ich gehe davon aus, dass Du in Köln mit Nebenwohnung gemeldet warst und Mieter dieser Wohnung warst.
Gegen den festgesetzten Betrag kannst Du mit einiger Aussicht auf Erfolg klagen. Der Streitwert richtet sich vmtl. nach dem festgesetzten Betrag, ist aber auf keinen Fall höher. Wenn Du mit der Klage durchkommst, zahlst Du die ZWSt von 48 EURO. Wer die Gerichtskosten zu tragen hat, entscheidet das VG.
Die Klage kannst Du schriftlich einreichen, Deine Anwesenheit in Köln ist nicht erforderlich, wäre bei der Verhandlung allerdings zweckmäßig (alternativ: Vertretung durch Anwalt oder Bevollmächtigten).
Wenn Du den Mietvertrag nicht mehr hast, solltest Du beim Vermieter um eine Bescheinigung nachfragen – das müsste vor Gericht reichen.

bene(R)

29.07.2010, 12:58

@ Alfred

Klage gegen ZWS in Köln

hmm,
wie und wann entscheidet sich denn, wer die Gerichtskosten tragen muss? und wie hoch sind die in der Regel? Kommt es automatisch zu einer Verhandlung, bei der ich oder ein Anwalt anwesend sein sollte?
Wenn ja, einen Anwalt kann ich mir nicht leisten und die Fahrtkosten nach Köln und zurück wären insgesamt wohl höher als die mögliche (und rechtlich richtige) Einsparung an der ZWSt.
Das ist doch alles Wahnsinn.
Es scheinen doch eine Menge Fallen und Unsicherheiten auf dem Klageweg zu liegen.

» Kulanz gibt es in Köln nicht, nur Kungeln – und das gilt nur für
» Eingeborene.
» Aber zur Sache:
» Ich gehe davon aus, dass Du in Köln mit Nebenwohnung gemeldet warst und
» Mieter dieser Wohnung warst.
» Gegen den festgesetzten Betrag kannst Du mit einiger Aussicht auf Erfolg
» klagen. Der Streitwert richtet sich vmtl. nach dem festgesetzten Betrag,
» ist aber auf keinen Fall höher. Wenn Du mit der Klage durchkommst, zahlst
» Du die ZWSt von 48 EURO. Wer die Gerichtskosten zu tragen hat, entscheidet
» das VG.
» Die Klage kannst Du schriftlich einreichen, Deine Anwesenheit in Köln ist
» nicht erforderlich, wäre bei der Verhandlung allerdings zweckmäßig
» (alternativ: Vertretung durch Anwalt oder Bevollmächtigten).
» Wenn Du den Mietvertrag nicht mehr hast, solltest Du beim Vermieter um eine
» Bescheinigung nachfragen – das müsste vor Gericht reichen.

LionelHutz(R)

E-Mail

31.07.2010, 21:21

@ bene

Klage gegen ZWS in Köln

» Hat die Klage aussicht auf Erfolg?

Ganz allgemein:
Klagen gegen die Kölner Zweitwohnungssteuer haben grundsätzlich Aussicht auf Erfolg.

Die Kölner Zweitwohnungssteuersatzung verstößt meiner Rechtsauffassung nach an allen Ecken und Enden gegen Bundes- und Landesrecht und ist damit nichtg. Allerdings muss man wissen, dass das Verwaltungsgericht Köln die Satzung derzeit für wirksam hält.

Man kann geradezu daran fühlen, dass zudem durch die zahlreichen komplizierten, verklausulierten und wirren Änderungen der Satzung (zwei Änderungen alleine in 2009!) zusätzliche Ungereimtheiten enstanden sind.

Dies wird vom VG Köln inzwischen auch erkannt. Auch wenn die richtigen Schlussfolgerungen noch nicht vollständig gezogen wurden.

Ich würde trotzdem sagen, die Satzung ist bereits schwer angeschlagen.

Ob sich in Deinem Fall das Prozessrisiko lohnt, kannst Du nur selbst entscheiden. An Deiner Stelle wäre ich sehr zwiegespalten.

Vielleicht kann Dir das Verwaltungsgericht Köln detailliertere Auskünfte zu den Kosten geben als das Amtsgericht.