WE Pendler, ZWS Köln, Apartment, Single

Alfred @, Mittwoch, 02.11.2011 (vor 4559 Tagen) @ nc

Melderecht:
Appartement 1 wurde für vier Monate genutzt, aber melderechtlich nicht registriert. Das ist abgeschlossene Vergangenheit. Die Ordnungswidrigkeit kann mit einem Bußgeld von bis zu 1.000,00 € geahndet werden. Die Verfolgungsverjährung sollte bei diesem Betrag nach sechs Monaten eingetreten sein.
Appartement 2 wird jetzt bezogen für voraussichtlich 6 Monate. Diese Wohnung ist meldepflichtig – Auslöser für die Meldepflicht ist der Bezug dieser Wohnung. Ein Bezug zu Appartement 1 ist nicht gegeben. Frankfurt am Main ist derzeit noch die einzige Wohnung. Je nach Aufenthaltsdauer ist die Wohnung in Köln als Neben- oder Hauptwohnung zu registrieren. Allerdings klingt es so, als ließe sich nicht so genau feststellen, ob die Frankfurter oder die Kölner Wohnung die vorwiegend genutzte Wohnung ist.

Zweitwohnungsteuer:
Zweitwohnungsteuerpflichtig ist die „nicht vorwiegend genutzte Wohnung“. Die ist bei einem volljährigen, alleinstehenden Einwohner regelmäßig als Nebenwohnung zu registrieren. Eine Befreiung gibt es in Deinem Fall nicht.
Bemessungsgrundlage für die ZWSt ist die Nettokaltmiete- davon 10%.


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