Jahreskaltmiete?
Ob Du meldepflichtig bist und wenn ja, ob mit Neben- oder Hauptwohnung, ist aus Deinen Angaben nicht zu erkennen. Danach richtet sich aber, ob Du überhaupt zweitwohnungsteuerpflichtig bist.
Wie in Deinem Fall die ZWSt berechnet wird, dazu gibt das Hamburger ZWStGesetz nichts her.
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MFowler,
02.11.2011
- Jahreskaltmiete? - Alfred, 02.11.2011