Ab wann muss ich ZWS zahlen

Alfred @, Dienstag, 20.12.2011 (vor 4505 Tagen) @ Bonnie

Steuermaßstab:
"Für Wohnungen, die im Eigentum des Steuerpflichtigen stehen oder die dem Steuerpflichtigen un-ent¬geltlich oder zu einem Entgelt unterhalb der ortsüblichen Miete überlassen sind, ist die Nettokalt-miete in der ortsüblichen Höhe anzusetzen. Sie wird von der Landeshauptstadt München in Anlehnung an die Nettokaltmiete geschätzt, die für Räume gleicher oder ähnlicher Art, Lage und Ausstattung regelmäßig gezahlt wird."

Sorry, genauer geht es nicht. Schätzen wird die Stadt auf der Grundlage Deiner Erklärung zur ZWSt.


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