größte Wohnung veranlagt ?????!!!!!!

Raffy @, Montag, 23.01.2012 (vor 4467 Tagen)

Hallo zusammen,
es geht um eine ZWS in Timmendorfer Strand, wir sollen für die letzten 5 Jahre ZWS nachzahlen, ist das rechtens oder gibt es eine Verjährungs frist> Hierbei geht es um Ferienwohnungen die mehr als 150 Tage vermietet wurden. Als Veranlagung wird die größte Wohnung mit 100m² genommen. Wir meine Frau und ich sind aber nur zu zweit. Wir haben noch weitere kleinere Wohnungen im gleichem Haus. Kann das Amt für Finazen wahllos die größte Wohnung als Grundlage nehmen, und wenn nicht wie verhalte ich mich nun>>> Es geht immer hin um mehere tausend Euro. Weiterhin ist es so das wir nachweislich wenn wir in TDF sind immer bei meiner Mutter die auch ein Haus in TDF hat übernachten, dies hat das Amt abgelehnt mit der Gegründung es könnten auch Freunde oder Verwandte die Wohnung nutzen. Weis hier jemand rat>>>>


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