Zweitwohnsteuer München - Ausfüllen des Fragebogens

Alfred @, Freitag, 27.01.2012 (vor 4466 Tagen) @ Margarete

Es gibt keine „Ausnahmen“ für Ehepaare. Satzungen wie die Münchener, die für die Bestimmngder Zweitwohnung an die Registrierung einer Nebenwohnung anknüpfen, verstoßen u.a. gegen Art. 6 GG und sind deswegen nichtig. Nach Auffassung vieler Volljuristen lässt sich das aber beheben und eine verfassungskonforme Auslegung ist möglich, wenn u.a. ein Verheirateter (nicht dauernd getrennt lebend) nicht besteuert wird. Der 4. Senat des Bayer. VGH (auch wenn das in der Satzung so nicht steht) sieht als weitere Voraussetzung der verfassungskonformen Auslegung für die Diskrimierung des Ehegatten dessen „vorwiegenden Aufenthalt am Ort der Nebenwohnung“.
In dieser Auslegung erfüllt nur Dein Ehemann (wenn er 5 Tage in M. arbeitet) den Tatbestand der Diskriminierung und darf nicht besteuert werden. Bei Dir ist das nicht der Fall, weil Du die Wohnung in M. „nicht überwiegend“ nutzt. Daran ändert auch eine beigefügte Erklärung nichts.


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