ZWS Köln für eine Tote Dame

DABLA @, Freitag, 16.03.2012 (vor 4396 Tagen)

Hallo,
ich komme gerade nach hause (Bocholt) und finde seit langem mal wieder ein Schreiben von der Stadt Köln. Das kann nichts gutes bedeuten. Inhalt:

09.03.2012
SgH..
nach §3 Abs 1 der ZWSsteuersatzung der stadt köln (ich verzichte jetzt auf gross kleinschreibung) ist derjenige steuerpflichtig, der im stadtgebiet eine zweitwohnung oder mehrere wohnungen inne hat. inhaber einer zweitwohnung ist derjenige, dessen(fett unterstrichen) melderechtlichen verhältnisse die die beurteilung der wohnung als zweitwohnung bewirken.
nach einsichtnahme in das melderegister war die verstorbene frau l.s. in der zeit vom 10.12.1992 bis 16.03.2007 inhaberin der o.g. zweitwohnung, so dass sie insoweit die voraussetzungen nach §3 abs1 zwsts erfüllt hat. demnach ist sie dem dem steuerpflichtigen personenkreis zuzurechnen. die steuerpflicht besteht vom 1.1.2005 bis 28.2.2007.
da sie mir vom amtsgericht düsseldorf als erbe der verstorbenen mitgeteilt wurden bitte ich sie beiliegende erklärung zur zws ausgefüllt nach hier zurück zu senden. falls vorhanden ist die erklärung eine kopie des mietvertrages für o.g nebenwohnung oder kopien von kontoauszügen, woraus die höhe der miete hervorgeht, beizufügen.
sollten die unterlagen nicht bis zum 6.4.2012 hier vorliegen, bin ich gezwungen, das steuerschätzverfahren einleiten (original) null grammatik.

blabla Frau Brenners

Frage, wie ist die verjährungsfrist der stadt köln.
scheint ja reine willkür zu sein wie im mittelalter, als sich jeder nehmen konnte was er glaubte zu können!

Frage zwei: wie soll ich das ding ausfüllen, wer glaubt dass ich jahrelang kontoauszüge längst verstorbener aufhebe> wie kann ich in die wohnung zum ausmessen der quadratmeterzahl>


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