Oberstaufen ZwST

Rebell @, Freitag, 06.04.2012 (vor 4402 Tagen) @ Alfred

Der Gesetzgeber darf nur nicht willkürlich handeln, und die
» Exekutive muss im Rahmen ihrer Fähigkeiten die Gesetze in strikter Legalität umsetzen.

»
Wer die Oberstaufner Satzung kennt, dem ist auch bekannt, dass dort die selbe PROBLEMATIK besteht wie in der Vergangenheit es in Köln zu Problemen geführt hat. Mit dem Begriffe Zweifamilienhaus wird vom Eigentümer selbst genutzt. Auch in Oberstaufen müsste die Satzung wegen Vollzugsdefizite für nichtig erklärt werden, das ist der bayerischen Staatsregierung und dem Landratsamt bekannt- aber keine Spur von Kommunaler Aufsichtsorgane - es bleibt bei der Willkür!Das hat man im dafür zuständigen Innenministerium noch nicht wahrhaben wollen.
Knackpunkt = i der Satzung fehlt der Begriff "in einem anderen Gebäude die Hauptwohnung"- stammt eigentlich aus der Mustersatzung des bayerischen Gemeindetages!
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