Oberstaufen ZwST

Alfred @, Freitag, 06.04.2012 (vor 4401 Tagen) @ Rebell

Die Oberstaufener Satzung (Stand 30.05.2005) hat ebenso wenig wie die Kölner Satzung (in der alten Fassung) ein „Zweifamilienhaus-Problem“, das zu einem Vollzugsdefizit führen könnte. Abgesehen von der alten „Ehegatten-Diffamierung“, die zur Nichtigkeit der Satzung führt, ist nur steuerpflichtig für seine Nebenwohnung, wenn er diese und seine Hauptwohnung innehat. Willkür ist bei dieser Satzung die Besteuerung einer nicht genutzten Wohnung. Da hat die bayer. Verwaltungsrechtsprechung noch ein Geschwür, das man mal anpicken könnte, um zu sehen, was dann rauskommt.

» Fragen Sei bitte mal bei Joachim Herrmann nach was der Ihnen antworten wird
IM J. Herrmann zu schreiben, ist immer gut. Wobei ich mir nicht vorstellen kann, dass in Sachen ZWSt seine Kenntnisse (bzw. die seiner Kofferträger/Zigarrenabbeißer) für eine fundierte Antwort reichen.


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