Nebenwohnung und Doppel Haushalt

Alfred @, Mittwoch, 25.04.2012 (vor 4355 Tagen) @ alexmliguori

Weder die melderechtlichen Begriffe „Haupt“ und „Nebenwohnung“ noch die zweitwohnungsteuerrechtlichen Begriffe “Erst-„ und „Zweitwohnung“ stehen in einem ursächlichen Zusammenhang mit der einkommensteuerrechtlichen doppelten Haushaltsführung. Doppelte Haushaltsführung liegt nur vor, wenn der Arbeitnehmer außerhalb des Ortes, in dem er einen eigenen Hausstand unterhält, beschäftigt ist und auch am Beschäftigungsort wohnt. Bei weiterem Informationsbedarf zur Einkommensteuer an einen Steuerberater o.ä. wenden.


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