Eltern mieten für Studenten - keine Zweitwohnsitzsteuer

Ignatz @, Donnerstag, 10.05.2012 (vor 4341 Tagen)

Oft verlangen Vermieter bei Studenten ohne eigenes Einkommen eine Bürgschaft der Eltern. Die aktuelle Rechtssprechung besagt dazu allerdings, dass niemand bei der Miete von Wohnraum höher als drei Nettokaltmieten bürgen darf (Übersicherung). Insofern ist bei Leistung einer Kaution die Bürgschaft "wertlos". Daher verlangen viele Vermieter mittlerweile, dass Eltern für Ihre Kinder in Ausbildung als Mieter auftreten.
Link: http://www.vermieter-ratgeber.de/sicherheitsleistungen-mietkaution-und-elternb%C3%BCrgs...

Nun stellt sich die Frage, ob die Eltern in so einem Fall als Mieter ggf. Zweitwohnsitzsteuer zahlen müssen>!
Laut telefonischer Auskunft beim Finanzamt in Hamburg nicht, wenn man belegen kann, dass man die Wohnung für die Kinder mietet und diese sich mit erstem Wohnsitz in hier z.B. Hamburg anmelden.

Ich war gerade mit diesem Problem konfrontiert und konnte es abschließend klären. Ich hoffe, es ist hilfreich.

mfg Ignatz


gesamter Thread:

 RSS-Feed dieser Diskussion