nachrägliche Zwst Hannover aufgrund Behördenfehlers???

kunstjung @, Donnerstag, 02.08.2012 (vor 4277 Tagen) @ Alfred

Richtig, ich war in Hannover nur als Nebenwohnung registiert, da ich meinen Arbeitsvertrag ja nur für 3 Jahre auf Probe hatte, was ich der Behörde auch bei der Anmeldung mitgeteilt habe.

Ich war meist in Hannover - bin aber sehr oft in den ersten Jahren gependelt.
Widerspruch kann ich jetzt laut dem Bescheid der Behörde nicht einlegen, sondern nur Klagen beim Verwaltungsgericht. So stehet es in dem Schreiben.

Ich habe nun in der Satzung der Stadt von 2009 einen Passus gefunden, der vielleicht greifen könnte, damit ich nicht besteuert werde: "§3 1 e) Personen werden von der STeuer befreit, wenn sie eine Zweitwohnung innehaben und in der Hauptwohnung der Eltern, Elternteil oder Angehörigen gemeldet sind und dort nur über ein Zimmer oder einer Schlafstätte verfügen."
Die Wohnung in Berlin gehörte ja auch meinem Bruder (laut Mietvertrag) und ich hatte nur ein Zimmer.
Würde das greifen>


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