nachrägliche Zwst Hannover aufgrund Behördenfehlers???

Alfred @, Donnerstag, 02.08.2012 (vor 4278 Tagen) @ kunstjung

» Ich war meist in Hannover - bin aber sehr oft in den ersten Jahren gependelt.
Wenn Du Vollzeit-Beschäftigter warst, hast Du Dich vorwiegend in H, aufgehlten. Die Registrierung mit Nebenwohnung war dann falsch (Behäördenfehler:-D ).

» Widerspruch kann ich jetzt laut dem Bescheid der Behörde nicht einlegen, sondern nur Klagen beim Verwaltungsgericht. So stehet es in dem Schreiben.
Dann musst Du klagen, wenn Du nicht zahlen willst. Wenn Dein Arbeitsvetrag das hergibt (Vollzeit) wäre der Nachweisrecht einfach, dass es sich bei der Nebenwohnung in H. um Deine faktische vorwiegende genutzte Wohnung und somit um Deine Erstwohnung gehandelt hat. Da hat das BVerwG schon entschieden, dass in solchen Fällen die Erhebung einer Zweitwohnungsteuer gegen Bundesrecht verstößt. Wäre mein Weg.

Details ggf. über Mail.


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