Zweitwohnungsanmeldung

Gustav @, Samstag, 11.08.2012 (vor 4266 Tagen)

Hallo wer kann zu folgender Thematik eine Antwort geben>

Ein Bürger ist in Gemeinde A seit vielen Jahren mit Erstwohnsitz gemeldet, war über größere Zeiträume in China- danach in England Australien und Neuseeland beschäftigt. Inzwischen bei einem Arbeitgeber im Ort B zwar beschäftigt, aber trotzdem noch an vielen Arbeitstagen unterwegs in ganz Europa. Im Ort B hat dieser sich eine Wohnung gekauft und an seine Schwester vermietet,diese ist mit Erstwohnsitz gemeldet und zahlt Miete. Gelegentlich übernachtet der Inhaber bei seiner 'Schwester und meldet sich mit Zweitwohnungssitz im Ort B an.
Hierzu die Frage: ist die Gemeinde B berechtigt oder verpflichtet diesen Meldestatus an die Gemeinde A zu übermitteln>
Tangiert so etwa u.U. den Datenschutz>
Oder muss die Gemeinde A wissen wieviele Immobilien der mit Erstwohnsitz gemeldete Bürger besitzt>
Wenn die Gemeinde B dieses alles der Gemeinde A mitteilt. wozu>
Angenommen wegen Arbeitsplatzwechsel verkauft er die Wohnung in der Gemeinde B- und meldet sich dort ab mit dem Zweitwohnsitz- muss nun oder ist es widerrechtlich - dass die Gemeinde B diese Fakten alle der Gemeinde A mitteilt>
Wer kennt sich aus >
Ist hier Datenschutz oder ist das Meldgesetz Grundlage>


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