ZWSt. bei Erwerbszweitwohnungen im gemeinsamen Eigentum?

Alfred @, Samstag, 29.09.2012 (vor 4217 Tagen) @ Rebell

Das Urteil ist bekannt. Da schießt sich der Kläger (Rechtsanwalt und Steuerberater) völlig unnötig selbst ins Knie, wenn er vorträgt:
Es bestünden tatsächlich zwei Hauptwohnsitze der
Familie. Jede der Wohnungen werde unter der Woche nur von einer Person genutzt. Am Wochenende hielten sich beide Ehepartner abwechselnd in München und O. auf.

Und so stellt der Bayer. VGH mit einigermaßen Berechtigung fest:
… über das der Kläger auch tatsächlich verfügen konnte und bei den vorgetragenen regelmäßigen Aufenthalten auch verfügt hat. Dass sich der Kläger seiner Nutzungsbefugnis völlig begeben hätte, lässt sich auch seinem Sachvortrag nicht entnehmen.

Und nach diesem deutlichen Hinweis hat der Kläger sein Problem anscheinend schließlich auch gelöst.


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