Ausnahme?

Daniel Lahmann @, Dresden, Donnerstag, 12.01.2006 (vor 6669 Tagen) @ Yvonne

Hi Yvonne!

Da ich mit Zweitwohnsitz auch noch bei meinen Eltern hier in Dresden gemeldet bin, habe ich mich mal schlau gemacht. Im Infoblatt der Landeshauptstadt heißt es dazu:

Besteht Steuerpflicht ...
... wenn die Kinder mit Nebenwohnsitz in der Wohnung ihrer Eltern gemeldet sind >
Nicht der Steuerpflicht unterliegt die Unterkunft, die Eltern ihren in Ausbildung
befindlichen Kindern in der elterlichen Wohnung gewähren.


Viele Grüße!

Daniel


gesamter Thread:

 RSS-Feed dieser Diskussion