ZWS in München + Untermietvertrag + Hauptwohnsitz in Berlin

Alfred @, Donnerstag, 18.10.2012 (vor 4179 Tagen) @ christoph

» Ich habe als Mieter in München noch eine Wohnung, welche aber komplett untervermietet wird. Ich halte mich also in der Wohnung nicht auf oder habe Zugang zu Dieser.
Die Vermietung kannst Du hoffentlich nachweisen. Damit besteht keine Zweitwohnungsteuerpflicht, denn Du bist im auswandsteuerrechtlichen Sinn nicht Inhaber der Wohnung. Die melderechtliche Registrierung mit Nebenwohnung in München ist allerdings falsch. Richtig wäre die melderechtliche Registrierung mit alleiniger bzw. einziger Wohnung in Berlin.
"Wohnsitz" ist hier übrigens der falsche Begriff.

» Gibt es in meinem Fall eine Lösung, ...
1. Melderechtliche Registrierung beim Einwohnermeldeamt München umgehend korrigieren – wenn möglich rückwirkend zum Tag des Auszugs.
2. Fristgerecht Widerspruch gegen den Steuerbescheid einlegen – Rechtsbehelfsbelehrung (steht auf dem Steuerbescheid) beachten.


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