Zweitwohnsitzssteuer München

Alfred @, Mittwoch, 24.10.2012 (vor 4174 Tagen) @ janeiro

Die erste Frage wäre schon: Warum ist München überhaupt der „Nebenwohnsitz“> Mal auf der Startseite im Menü unter „Hauptwohnung“ nachlesen. Wäre nämlich durchaus möglich, dass eine melderechtliche Registrierung mir Hauptwohnung erforderlich ist.

Das Bruttoeinkommen ist nicht maßgeblich – gefragt ist die „Summe der positiven Einkünfte“. Die darf im vorletzten Jahr vor Entstehen der Steuerpflicht 25.000 € nicht überschreiten. Steuermaßstab ist der jährliche Mietaufwand (Nettokaltmiete) berechnet. Ggf. kommt eine Ermäßigung in Frage, denn die Steuer wird nicht höher festgesetzt als ein Drittel des Betrags, um den die Summe der positiven Einkünfte 25.000 € übersteigt. Dazu wäre dann ein Antrag erforderlich, der für 2012 bis zum 31.01.2013 bei der Stadt vorliegen muss.


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