Schutz von Ehe u Familie - Zweitwohnungssteuer

Kommunalfreund @, Sonntag, 28.10.2012 (vor 4170 Tagen) @ Klaus_S

Hallo Klaus_S,

wenn jemand glaubt der Gesetzgeber sei für dessen Wähler für alle Ungerechtigkeiten und solche Fälle zuständig, dann musst Du erkennen, dass es eben nicht so ist.
Vielleicht hast Du es versäumt bei der Scheidung auf diese anfallenden Kosten aufmerksam zu machen. Schließlich kann man von einem Pendler, der in der Schweiz arbeitet und dort ein vielfaches verdient wie in Deutschland, ganz schön ruhig diese Zweitwohnungssteuer fordern. Es gibt in Deutschland viel ärmere Normalbürger, welchen man die Zweitwohnungssteuer abknüpft- auch das ist der Wille des Gesetzgebers um den überschuldeten Kommunen eine Möglichkeit einzuräumen mit einer "Aufwandsteuer" die Schuldenlast zu verringern.
Schließlich noch den Hinweis: "Nur ganz wenige sträuben sich diese Aufwandsteuer zu bezahlen, weshalb sollten denn die Kommunen diese Einnahmemöglichkeit fallen lassen, denn der Aufwand diese zu erheben ohne Gegenleistung ist doch legitim>
Es ist sogar die Pflicht der Kommunalverwaltung jede sich bietende Möglichkeit von Einnahmen auszuschöpfen, alles andere wäre nicht vereinbar mit dem Amtseid von Bürgermeistern und allen Verantwortlichen einer Kommune!!


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