GbR " als Versteck?

Rebell @, Donnerstag, 08.11.2012 (vor 4177 Tagen)

neue Informationen vom RA Elmenhorst/Bochum zum Thema Zweitwohnungsteuer und GbR:
Fortgang und Entwicklung der Rechtsprechung zur ZwSt-Rechtsfähigkeit der Gesellschaft bürgerlichen Rechts (OVG Niedersachsen): Während des noch nicht entschiedenen Berufungszulassungsverfahrens ist überraschend Schützenhilfe aus Leipzig vom BVerwG eingetroffen, in Gestalt eines Urteils vom 27.6.2012 - 9 C 10.11 - ( ergangen zur Jagdsteuer), www.bverwg.de .
Darin wird das BVerwG-Urteil zur ZwSt-Rechtsunfähigkeit der GmbH aus 2000 nunmehr de facto zurechtgestutzt auf Geltung nur für GmbHs.Es komme auf die "spezifische Ausrichtung und Struktur" der jeweiligen juristischen Person an.
Für die Jagdgenossenschaft wurde nun deren eigener (!) Aufwand für private Lebensführung Dritter, der Genossen, bejaht.Das ist bei der GbR (zumal wie im beiliegendem Fall zwischen Familienangehörigen und mit dem Zweck der Bewirtschaftung einer Ferienwohnung gegründet ) erst recht der Fall.Für das beliebt gewordene " Zweitwohnungsteuerversteck GbR " wird es jetzt richtig eng.


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