Hauptwohnsitz verschieben um ZWS zu sparen

comptonpolarimeter @, Sonntag, 18.11.2012 (vor 4149 Tagen) @ Alfred

Hallo Alfred,

danke für Deine Antwort.

» Wohnsitze gibt es im Melderecht nicht und sind bei der ZWSt ohne
» wesentliche Bedeutung.
»
» Die Gleichung „Meldegesetz != EStG“ ist falsch, das eine hat mit dem
» anderen nichts zu tun.

Das wollte ich damit aussagen, != heißt doch ungleich. :)

» Die melderechtliche Registrierung durch das EMA hängt nicht davon ab, ob es
» in der Kommune eine ZWSt gibt oder nicht. Was die melderechtliche
» Registrierung angeht: Mal auf der Startseite im Menü unter „Hauptwohnung“
» nachlesen.

Ist mir klar, aber das EMA in Darmstadt hat es vorgezogen die Wohnung in Darmstadt als Zweitwohnung anzumelden. Ich vermute wegen der ZWS! Das bringt denen wohl mehr.

» Wenn FfM Hauptwohnung wird, ist in Köln zwangsläufig die Nebenwohnung.

Ja, aber die Wohnung in Köln kann ich eigentlich auch ganz abmelden, weil ich sonst ZWS in Köln zahlen muss. Die Frage ist, was spricht dagegen> Wie gesagt, ist die ETW an meine Mutter vermietet (zu 50%). Ich würde daher nicht gg. die Meldepflicht verstoßen wenn ich mich in Köln abmelde, oder>

Wenn es eine Mietwohnung wäre oder ich die ETW alleine bewohnen würde, wäre es denke ich etwas anderes. Dann könnte ich nicht einfach die Wohnung in Köln abmelden.

Gruß,
comptonpolarimeter


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