Zweitwohnsitz- Gesetz/Konsequenzen?

Fritz Mustermann @, Freitag, 30.11.2012 (vor 4164 Tagen)

Hallo,

ich beginne eine vom Arbeitsamt geförderte Ausbildung in Berlin. 6 Monate zur Untermiete, Hauptaufenhalt in Berlin mit Möglichkeit zur monatlichen Rückkehr. Bisherige Wohnung wird beibehalten und Unterkunft gefördert.

Auf meine Frage zur Zweitwohnung und Steuer schaute die Sachbearbeiterin so als hätte sie sich über soetwas noch nie Gedanken gemacht.

Nun ist die Sache so - rechtlich ist alles klar. Hauptaufenthalt ist für diese Zeit in Berlin, korrekt wäre es also die Wohnung mit dem Hauptwohnsitz umzumelden, die alte als Nebenwohnsitz bei Rückkehr umzumelden.

Da ich aber verständlicherweise finanziell nicht so gut dran bin frage ich mich inwieweit das schlicht Formalitätenabzocke ist. Deswegen stellen wir die Frage mal so:

Welche Möglichkeiten hat bzw. nutzt die Stadt überhaupt unter bestehender Erstwohnsitzmeldung herauszufinden, wo ich mich wann genau aufhalte bzw. in welchem Maße geschieht das> Gehen z.B. Nachsendeanträge bei der Post an die entsprechende Stelle>

Das ist selbstverständlich rein aus Interesse zur Praxis der Gesetzesanwendung und soll keine Aufforderungen zu Verstößen provozieren, lediglich eine Klarstellung der Praxis hinter der Theorie des Gesetzes für mich bringen.


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