Wohnungen in Leipzig und Jena

Alfred @, Freitag, 11.01.2013 (vor 4095 Tagen) @ Jana S.

Die Bestimmung von Haupt- und Nebenwohnung richtet sich nach dem Melderecht. Dabei hat die Zweitwohnungsteuer auf das Melderecht nicht den geringsten Einfluss. Was finanziell besser wäre, ist unerheblich. Wo Du Deinen Wohnsitz wählst, ist melderechtlich ebenfalls unerheblich.
So wie es klingt, liegt Dein – rein zeitlich betrachteter – vorwiegender Aufenthalt in Leipzig, wo Du die Wochenenden, Semesterferien uns sonstige vorlesungsfreie Zeiten verbringst. Demnach wäre in Leipzig Deine Hauptwohnung. Allenfalls ist der vorwiegende Aufenthalt nicht zweifelsfrei zu bestimmen, dann entscheidet der Schwerpunkt Deiner Lebensinteressen über die Bestimmung von Haupt- und Nebenwohnung. Liegt der in Leipzig, wäre dort Deine Hauptwohnung und in Jena Deine Nebenwohnung (wo keine Zweitwohnungsteuer anfiele).


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