zws-erklärung berlin!! hilfe!!!

Rudi @, Sonntag, 10.12.2006 (vor 6318 Tagen) @ natalie

Drei Wochen Bedenkzeit, liest mich da noch jemand >
Der Rudi vom 11.11. ist auch nicht untätig geblieben, hat mal bei den zwei Meldeämtern der zwei Städte MI und HH angefragt, welche Folgen denn bei einer Änderung der derzeitigen Anmeldungen Hauptwohnung der Ehelaute / Nebenwohnung wegen § 1608 a BGB bei Ehefrau zu erwarten sind > Darüber grübeln beide Städte wohl noch, da keinerlei Antwort gekommen ist.
Nebenbei hatten wir die Frage gestellt, ob Eheleute verpflichtbar sind, am gemeinsamen Wohnsitz zu wählen, oder ob es einer Ehefrau mit Nebenwohnung dereinst gestattet sein wird, die Geschnisse (z.B. Beschlüsse über eine Zweitwohnungssteuer-Satzung) durch Wahlen in der Nebenwohnungsstadt zu beieinflussen >
Das Melderechtsrahmengesetz, haben wir inzwischen im einschlägigen Kommentar gelesen, ist multifunktional.
Bevor wir - angesichts des stockenden Winterbeginns - eine Lawine von automatischen Anmeldenachrichten und gelegentlichen Abfrage-Meldenachrichten auslösen, will unsereins doch gerne Wissen, welche Multi-Wirkungen das hat. MfG Rudi:-D :-D :-D alle guten Dinge sind ...


gesamter Thread:

 RSS-Feed dieser Diskussion