Höhe der Steuer in Hamburg

Alfred @, Donnerstag, 31.01.2013 (vor 4074 Tagen) @ 932980

Rein formal: Du bist mit Deiner Frau auf Sylt mit Hauptwohnung und in Hamburg mit Nebenwohnung registriert.

Ob beim Wohnen im Haus der Tochter Zweitwohnungsteuer anfällt oder nicht, hängt vor allem davon ab, ob Euch die Tochter die Verfügungsbefugnis hinsichtlich Wohnung einräumt (A) oder nur eine jederzeit widerufbare Wohnlegenheit (B) bietet.

Im Fall A fiele ZWSt an, im Fall B nicht. Bei B kann es allerdings Probleme geben. Da spielen neben der rechtlichen Konstruktion auch noch andere Falktoren mit. Das sind natürlich der Grad der Hartnäckigkeit der Hamburger Finanzbeamten, die Satzungsbestimmungen selbst und der eigene Wille zum Widerstand. Hinzu kommt: In Hamburg ist für die ZWSt die Finanz- und nicht die Verwaltungsgerichtsbarkeit zuständig.


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