Zweitwohnungsteuer Berlin

Alfred @, Samstag, 02.02.2013 (vor 4091 Tagen) @ cricri

Du bist also mit Nebenwohnung für das Haus Deines Freundes und mit Hauptwohnung für die eigene Wohnung registriert. Ob das melderechtlich richtig ist, wenn Du Dich „überwiegend im Hause“ Deines Freundes aufhältst, ist fraglich. Aber: Um den Wohnungszugang im Falle seiner Abwesenheit sicherstellen zu können, ist eine melderechtliche Registrierung jedenfalls nicht erforderlich.
Ich gehe mal davon aus, dass
„... erhielt nun die Aufforderung der Zwst ab 01.01.2013“
bedeutet, dass Dir eine Zweitwohnungsteuererklärung abverlangt wird. Da ist es wichtig, in dem Feld „Steuerpflicht“ anzukreuzen „Eine Steuerpflicht besteht nicht, weil“ und „sonstige Gründe vorliegen“. Im Anschreiben solltest Du die sonstigen Gründe erläutern. Da ist „Jederzeit widerrufbare Wohngelegenheit ohne Verfügungsbefugnis über die von mir genutzten Räume“ schon goldrichtig und sollte ausreichen, denn das sollte klarstellen, dass Du nicht Inhaberin der Nebenwohnung bist. Das schließt aber nicht aus, dass die fiskalischen Mühlen weitermahlen und bürokratisches Ungemach droht. Eher ist zu erwarten, dass das FA sich allein mit dieser Erklärung nicht zufrieden geben wird. Wie es reagieren wird, lässt sich nicht vorhersagen, aber dann kann man immer noch entsprechend gegenhalten.

PS (nicht für Dich, sondern für ungeneigte Mitleser):
Rechtsrat wird hier nicht erteilt, wenn ich meine Meinung äußere


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