Hauptwohnnung in Leipzig

Alfred @, Freitag, 15.02.2013 (vor 4059 Tagen) @ dirk 74

Wenn Deine Wohn- und Lebensverhältnisse den vorwiegenden Aufenthalt in Leipzig hergeben, besteht die Aufforderung zu Recht. Sommer 2011 klang es bei Dir ein bisschen so. Allenfalls käme noch alleinige Wohnung in L. in Betracht.


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