Zweitwohnsitzsteuer München Zahlungsaufforderung

Alfred @, Samstag, 02.03.2013 (vor 4045 Tagen) @ yumduck

Für die Zweitwohnungsteuer 2012 ist die Frist für den Befreiungsantrag mit dem 31.01.2013 abgelaufen. Den Antrag kannst Du trotzdem stellen, vielleicht hast Du Glück.
Für die Zweitwohnungsteuer 2013 solltest Du den Antrag schon jetzt stellen, sonst erlebst Du Anfang 2014 eine Neuauflage.
Die übrigen Angaben klingen seltsam. Vor dem Steuerbescheid müsste die Aufforderung zur Abgabe einer Erklärung zur ZWSt erfolgt sein. Erst Mal muss die Stadt beweisen, dass die Schreiben (Aufforderung zur Abgabe der Steuererklärung und der Steuerbescheid) zugestellt wurden. Das wird sie vermutlich können und Formfehler (z.B. falsche Anschrift o.ä.) werden ihr auch kaum nachzuweisen sein.
Der Steuerbescheid 2012 dürfte bereits bestandskräftig sein, so dass eine Klage – wenn kein Fehler bei der Zustellung nachweisbar ist - nicht mehr möglich sein dürfte.
Du steckst da ziemlich fest zwischen den Mühlsteinen Bürokratie und Justiz und ob Du aus der Nummer für 2012 rauskommst ist fraglich. Ohne Anwalt wahrscheinlich überhaupt nicht.


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