Berlin - Brandenburg

Alfred @, Donnerstag, 21.03.2013 (vor 4053 Tagen) @ emma

So wie das klingt, kann durchaus Zweitwohnungsteuer fällig werden. Nur wenn die Stadt nicht weiß, was sie tut, wirst Du darum herumkommen
Wenn Du in dem Haus 1 bis 2 Nächte pro Woche übernachtest,muss man durchaus davon ausgehen, dass Du dieses Haus zum Wohnen und Schlafen nutzt und im melderechtlichen Sinnbezogen hast. Damit besteht Meldepflicht. Das hat mit der Scheune nichts zu tun.
Zweitwohnungsteuerrechtlich ist der „Lebensmittelpunkt“ bedeutungslos, und melderechtlich nur in Ausnahmefällen von Bedeutung.


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