Aufgabe der Einwohnermeldebehörde Teil1
Hallo alle Zweitwohnungssteuer Betroffenen!
Diese Steuer muss weg!
Wer sich mit den Anfragen im Forum schon einmal befasst hat, kann erkennen wie viel Unwissen bei den Betroffenen insbesondere hinsichtlich seiner Meldung bei der Einwohner-Meldebehörde besteht. Denn die dort angegebenen Daten sind letztendlich, in der Regel Ausgang zur Veranlagung einer eventuellen Zweitwohnungssteuer (2.WhgSt).
Zunächst sollte man wissen, dass das jeweilige Bundesland für das Meldegesetz eigen zuständig ist. Es hat sich jedoch in der Gestaltung nach dem Bundes- Melderechtrahmen Gesetz zu richten und gewisse einheitliche Vorschriften einzuhalten. Trotzdem sollte man vorsorglich, wenn man eine An- Ab- oder Ummeldung, ob im eigenen Bundesland, oder, wenn man in ein anderes Bundesland zieht, sich gegebenenfalls im Internet einmal schlau machen. Denn nicht alle Bundesländer haben ein einheitliches Meldegesetz (MeldeG). Das kann sich auf die Meldefristen und auch andere Formalitäten beziehen, soweit der Meldepflichtige der Meldepflicht unterliegt.
Es würde zu weit führen die einzelnen Meldegesetze der Bundesländer hier zu erörtern. Dem Zweitwohnungssteuer Betroffenen in Bayern wird deshalb empfohlen sich über folgenden Link zu informieren.
http://www.behoerdenwegweiser.bayern.de/dokumente/leistung/50108777503
Fortsetzung s.Teil 2