Einfach die Gesetze beachten

Alfred @, Sonntag, 05.05.2013 (vor 4003 Tagen) @ Andreas

In Berlin wurde von Dir eine Wohnung bezogen und dort ist der überwiegende Aufenthalt. Dies ist beim Einwohnermeldeamt anzumelden. Die Registrierung erfolgt (bei volljährigen Alleinstehenden( entweder mit alleiniger Wohnung oder mit Hauptwohnung. Soll die Wohnung am Heimatort beibehalten werden, ist sie in diesem Fall als Nebenwohnung zu registrieren. Mit Wohnsitzen usw. hat weder das Melderecht noch das Zweitwohnungssteuer“recht“ etwas am Hut. Wenn Du in Berlin derzeit melderechtswidrig überhaupt nicht registriert bist, ist die Wohnung am Heimatort als alleinige Wohnung und nicht als Hauptwohnung registriert. Die unterlassene Anmeldung stellt allerdings eine mit Bußgeld (bis 500 €) bewehrte Ordnungswidrigkeit dar. Das solltest Du schleunigst berichtigen.

Vor der Klage steht der Einspruch. Berechtigt ist der ZWSt-Bescheid so oder so nicht. Dein – für das FA angeblich bindende - melderechtliche Status einer Nebenwohnung in Berlin existiert nicht, die Nebenwohnung wäre auch nicht als Nebenwohnung zu registrieren gewesen. Da ist Deine Auffassung dass es allein darauf ankommt, ob man sich in Berlin mit Nebenwohnung hätte anmelden müssen durchaus richtig. Wie oben aufgeführt, wärst Du in B. mit Hauptwohnung oder alleiniger Wohnung zu registrieren gewesen. Wenn Du in Berlin melderechtlich nicht registriert bist, hast Du dort weder eine Nebenwohnung noch i.S.d. ZWStG - eine Zweitwohnung. Einem Einspruch wäre daher wohl stattzugeben und einer ggf. danach erforderlichen Klage sollte Erfolg beschieden sein.

Ob das FA irgendwelche Kenntnisse weitergeben darf oder nicht - und wenn ja wie - ist eine müssige Frage. Erlangt die Meldebehörde Kenntnis, dass ihr Register unvollständig oder falsch ist, hat sie der Sache nachzugehen.


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