Zweitwohnungsteuer

Alfred @, Donnerstag, 16.05.2013 (vor 4772 Tagen) @ lilo

Auch für Soldaten gilt das Melderecht. Die Hauptwohnung ist dort, wo er sich vorwiegend aufhält. Bei der heutigen Dienstzeitregelung, Einsätzen und Übungen ist durchaus fraglich, ob das der Standort ist. Mal nachrechnen. Und nicht irritieren lassen, wenn Vorgesetzte und Verwaltung etwas anderes behaupten.
Beruf, Wohnsitze, Hartz IV und Bedarfsgemeinschaften spielen im Melderecht keine Rolle und sind für die Zweitwohnungsteuer unerheblich.
Jede Kommune kann die ZWSt nach ihrem Gusto gestslten. Was die Zweitwohnungsteuer angeht, sind konkrete Auskünfte deswegen nur möglich, wenn Wohn- und Standort und ggf. die Wohnverhältnisse am Standort bekannt sind.
Manche Dinge und Gestaltungsmöglichkeiten lassen sich per Mail besser klären.


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