Ummelden der HW nach München
Melderecht:
Seit 1.2. nutzt Du meldepflichtig zwei Wohnungen. So wie Du (volljährig, ledig) es schilderst, ist die Wohnung in M. Deine Haupt-, die Wohnung bei Deinen Eltern die Nebenwohnung.
Das kannst Du nur ändern, wenn Du Dich
-vorwiegend in der elterlichen Wohnung oder
- in beiden Wohnorten in etwa zeitlich gleich lang
aufhältst
gesamter Thread:
- Ummelden der HW nach München -
Ben,
15.06.2013
- Ummelden der HW nach München - Alfred, 17.06.2013
- Ummelden der HW nach München - Himbim13, 05.08.2013