Ummelden der HW nach München

Alfred @, Montag, 17.06.2013 (vor 3938 Tagen) @ Ben

Melderecht:
Seit 1.2. nutzt Du meldepflichtig zwei Wohnungen. So wie Du (volljährig, ledig) es schilderst, ist die Wohnung in M. Deine Haupt-, die Wohnung bei Deinen Eltern die Nebenwohnung.
Das kannst Du nur ändern, wenn Du Dich
-vorwiegend in der elterlichen Wohnung oder
- in beiden Wohnorten in etwa zeitlich gleich lang
aufhältst


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