WG Kiel - Nebenwohnung

Alfred @, Freitag, 05.07.2013 (vor 3939 Tagen) @ Margalit

Erst mal nur zum Melderecht:
Arbeitsbedingt ist Kiel der vorwiegende Aufenthalt. Das ist nicht nur theoretisch sondern auch tatsächlich richtig. Also ist in Kiel die Haupt- und in Berlin die Nebenwohnung. Bis zu einem Aufenthalt von 6 Monaten ist keine Registrierung erforderlich. Bist Du nach Ablauf dieser Frist nicht aus dieser Wohnung ausgezogen, hast Du Dich innerhalb von zwei Wochen bei der Meldebehörde anzumelden. Maßgeblich ist dabei der Tag des Einzugs in die Wohnung und nicht der Arbeitsvertrag.


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