ZWS in Böblingen und Anmeldung

Christian @, Freitag, 29.12.2006 (vor 6351 Tagen) @ Quince

Hallo Quince,

wenn jemand in eine Wohnung einzieht, hat er sich bei der Meldebehörde anzumelden. Also, es „tut Not“.

Wenn jemand mehrere Wohnungen nutzt, ist bei einem ledigen (volljährigen) Einwohner die Hauptwohnung dort, wo er sich vorwiegend (zeitlich) aufhält. Bei einem Berufstätigen ist das üblicherweise die Wohnung, von der aus er seiner Arbeit nachgeht - das wäre Böblingen. Die Wohnung „in der Nähe von Würzburg“ wird dann Nebenwohnung.

Der Wohnsitz spielt im Melderecht keine Rolle.

Gruß


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