Zweitwohnungsteuer / Eigentümer / München

Alfred @, Sonntag, 25.08.2013 (vor 3869 Tagen) @ alterego135

Die Eigentumsverhältnisse gehen aus dem Grundbuch hervor. Eine Aufteilung wie sie Dir vorschwebt, ist dort nicht vorgesehen und wohl auch nicht möglich. Im Zusammenhang mit der ZWSt ist diese Frage allerdings müßig, denn da geht es um die Innehabung und nicht um Eigentum.


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