Köln aktuell: Antwort der Stadt auf Einsprüche Studierender

Michael @, Mittwoch, 18.01.2006 (vor 6666 Tagen) @ Manni

Ein ähnliches Problem habe ich auch mit der Stadt Steinfurt.

Ich habe Widerspruch unter Bezug auf das Lüneburger Urteil eingelegt und einen Schrieb zurückbekommen, wonach das Lüneburger Urteil nicht anwendbar wäre, weil laut Satzung der Stadt Steinfurt jede Nebenwohnung im melderechtlichen Sinne relevant sei und das wäre wohl in Lüneburg anders gewesen. (Mir liegt der genaue Wortlaut des Schreibens leider gerade nicht vor, war aber wohl ähnlich wie oben beschrieben für Köln.)

Die haben also das Urteil auf die Definition des Wohnungsbegriffs reduziert, auf den Ausdruck der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit, die laut Urteilsbegründung bei Studenten nicht unbedingt gegeben sein muss (und so weiter...), sind die nicht eingegangen.

Ich suche jetzt auch noch die richtige Formulierung für einen weiteren Widerspruch, wo ich genau eben auf letzteres eingehen will. (Das ebenfalls in der Urteilsbegründung erwähnte Bafög bekomme ich leider nicht...)

Hat da jemand eine Idee>

Michael


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