schon Antwort der Stadt DD?

Christian @, Montag, 08.01.2007 (vor 6311 Tagen) @ Salsannett

Hallo "Salsanett",

klar bringt die ZWSt keinen an den Bettelstab. Aber ob man zähneknirschend zahlt oder nicht, ist eine Frage des Temperaments und des Rechtsempfindens. Vermutlich ist die ZWSt in Deinem Fall genau so unberechtigt wie in unzähligen anderen Fällen (die auch zahlen und mit den Zähnen knirschen). Die Städte setzen darauf, dass sie mit ihrer Dreistigkeit durchkommen und viel zu oft gelingt es ihnen leider auch.

Ob ein Widerspruch (und damit fast zwangsläufig ein Gerichtsverfahren) aussichtsreich ist oder nicht, lässt sich nur im Einzelfall entscheiden. Dazu müsste ich wissen:
- Stimmen die melderechtlichen Verhältnisse>
- Entsprechen die Wohnungen den Forderungen der Satzung>
- Werden beide Wohnungen auch wirklich „innegehabt“>

Dazu vielleicht mal meine Beiträge zu den Informationen der Stadt DD über die ZWSt lesen (s.u. DD - Klappe die Erste usw. …)

Die ZWSt-Satzung der Stadt DD und deren Vollzug durch die Verwaltung klaffen wohl meilenweit auseinander. Das bietet immer gute Ansatzpunkte für eine Klage. Aber wenn widerstandslos gezahlt wird, gibt es für die Verantwortlichen wirklich keinen Grund, von ihrem rechtswidrigen Tun abzulassen.

Abwarten, bis die Stadt auf irgendwelche Widersprüche reagiert hat, kann zu spät sein - denn Deine Widerspruchsfrist läuft seit Eingang des Steuerbescheids - und wenn sie verstrichen ist, bleibt nur noch Zahlen und Zähneknirschen. Gezahlt werden muss zwar erst Mal auch bei einem Widerspruch, aber da (und nur da) bleibt dann die Möglichkeit, das Geld auf dem Rechtsweg wieder zurück zu kriegen.

Noch Fragen

Gruß


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