ZWS

Christian @, Dienstag, 09.01.2007 (vor 6340 Tagen) @ olli

Hallo Olli,

nein, ein nachträgliches Anfechten des bestandskräftigen Steuerbescheids oder gar ein Rückfordern der bereits bezahlten Steuer ist nicht möglich. Solange der gegenwärtige Steuerbescheid Bestandskraft hat, muss er bedient werden. So ist nun mal das Recht. Der Fehler ist passiert, als gegen den Bescheid kein Widerspruch eingelegt wurde.

Wenn Du wenigstens in Zukunft nicht mehr zahlen willst, und die Weimarer Voraussetzungen (Hauptwohnung bei den Eltern) für Dich zutreffen, musst Du dafür sorgen, dass
- Du einen neuen Bescheid bekommst oder
- der gegenwärtige Bescheid geändert wird.
Gegen den kannst Du dann Widerspruch einlegen. Wenn dieser abgelehnt wird (wird wohl so sein, die Städte sind zäh), folgt die Klage vor dem Verwaltungsgericht.

Solltest Du weitere Fragen haben, ist es für die Beantwortung sinnvoll, wenn Du das Datum des Steuerbescheids zumindest aber den Ort der Nebenwohnung angibst.

Also>

Gruß


gesamter Thread:

 RSS-Feed dieser Diskussion

  • ZWS - olli, 09.01.2007 [*]
    • ZWS - Christian, 09.01.2007