ZwSt Eigentumswohnung Hamburg

Alfred @, Donnerstag, 17.10.2013 (vor 3837 Tagen) @ Rebell

Aha lieber Alfred, das kann sein, ...

Das kann nicht so sein, das ist so.

Sämtliche Partner welche im Grundbuch als Miteigentümer eingetragen sind, so die gerichtlichen Urteile, hätten die Nutzungsmöglichkeit und sind somit auch zur Zweitwohnungssteuer zu veranlagen.

Diese Auffassung kann durch juristischen Firlefanz "unterlaufen" werden. Den Unterschied zwischen Eigentümer und Inhaber sollte man auch der bayer. Verwaltungsgerichtsbarkeit klar machen können. Ein dickes Brett, aber die ersten Bohrlöcher sind schon erkennbar. Übrigens gibt es inzwischen Entscheidungen des Bay. VGH wie auch in "Fremdenverkehrsgemeinden" der Begriff der Hauptwohnung zu verstehen ist. Sollte man den VGH mal beim Wort nehmen, damit er sich einmal mehr winden muss.

Abhilfe: vor Beginn des Umzugs im Grundbuch die alleinige Besitzstandwahrung also nicht gemeinsames Eigentum festlegen.

Diese Empfehlung hat Nebenwirkungen und ist deswegen nur bedingt zielführend.

Dazu gewinnt man in München über den Sekudäreffekte - Kommunaler Finanzausgleich ...

Um einen Sekundareffekt dürfte es sich hier nicht handeln, eher um das Ziel, den Zweck. Diese Erkenntnis ist weder neu noch hilft sie weiter.


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