ZWS-Befreiung Hamburg

Christian @, Dienstag, 09.01.2007 (vor 6289 Tagen) @ Jens

Hallo Jens,
HH befreit ZWStPflichtige genau so wenig wie andere. Wenn Deine Freundin zwei eigene Wohnungen innehat, ist sie steuerpflichtig. Ob das er Fall ist, kann ich aus der Fragestellung nicht erkennen.
Warum allerdings die Begründung eines Zweitwohnsitzes in Hamburg erforderlich sein soll, erschließt sich mir nicht. Hat allerdings mit der ZWSt auch nichts zu tun. HH richtet sich nach dem Melderecht.
Wenn Deine Freundin mehrere Wohnungen bezogen hat und nutzt, hat sie sich nach dem Melderecht dort mit Hauptwohnung zu melden, wo sie sich vorwiegend aufhält. Ob das Hamburg oder Marburg ist, kann ich nicht beurteilen. Die andere Wohnung - mit dem zeitlich geringeren Aufenthaltsanteil - wird dann Nebenwohnung. Das hat allerdings erst Mal mit einer ZWSt auch nichts zu tun.
Gruß


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