AZUBI - 8 x 10 Tage zur BS im ganzen Jahr soll Zwwst zahlen

Alfred @, Dienstag, 22.10.2013 (vor 3831 Tagen) @ zwwsst08

Gegen was hat der Sohn Widerspruch eingelegt?

Wie die Stadt Görlitz zu der Behauptung kommt, das MG des Landes Sachsen bilde für sie keine Grundlage, ist nicht nachvollziehbar. Bleibt allerdings die Frage, in welchem Zusammenhang diese Behauptung aufgestellt wurde.

Die widersprüchliche, schwammige Satzung orientiert sich jedenfalls am Melderecht und betrachtet jede Nebenwohnung „regelmäßig“ als Zweitwohnung. Sollte der Sohn in G. mit Nebenwohnung registriert sein, wäre er der Satzung nach wohl zweitwohnungsteuerpflichtig, dagegen würde nur eine grundsätzliche Klage gegen die Satzung helfen. Fraglich allerdings, ob der Sohn für seine Unterkunft überhaupt meldepflichtig ist.

Diese Steuer wird in Städten wie G. gerade Jugendlichen, die sich noch in der Ausbildung befinden, auferlegt. Mir ist nicht bekannt, ob sich im Rat der Stadt deswegen jemand schämt (sollten eigentlich alle).
Zweitwohnungsteuer“recht“ ist weder Immobilien noch Grundstücksrecht sondern Steuer- oder Verwaltungsrecht. Rechtsschutz dazu mal prüfen.


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