ZWS Köln rückwirkend

Christian @, Samstag, 13.01.2007 (vor 6336 Tagen) @ Kölner

Das Angebot mit der ehemaligen Vermieterin ist ja schon mal ganz freundlich. Die rückwirkende Besteuerung ist zulässig.
Wenn während des Studiums wohnhaft mit Hauptwohnung bei den Eltern (ohne jegliche rechtliche Verfügungsbefugnis) gibt es keine Erst- und damit auch keine Zweitwohnung. Sieht Köln mit seiner Satzung anders, da entscheidet die Nebenwohnung. Das ist aber nicht im Einklang mit dem Verfassungsgericht.
Kurz: Die Satzung ist rechtswidrig, was ein Gericht allerdings erst noch förmlich feststellen muss. Die Stadt wird das nicht freiwillig einräumen. Bei richtiger Klageführung verliert die Stadt schon in erster Instanz.

Frage jetzt: Willst Du zahlen oder den Rechtsweg „beschreiten“> Jeweils mit allen Konsequenzen.


gesamter Thread:

 RSS-Feed dieser Diskussion