Lüneburg

Christian @, Dienstag, 16.01.2007 (vor 6508 Tagen) @ pedrossolos

Hallo,
wer in Lüneburg eine Zweitwohnung innehat, muss Zweitwohnungsteuer zahlen - Ausnahme: Erwerbszweitwohnungen nicht dauernd getrennt lebender Verheirateter. Außerdem zahlen in Lüneburg alle ZWSt, die einen Steuerbescheid bekommen und sich nicht dagegen wehren. Das ist verbindlich, steht so in der Lüneburger Satzung und bleibt auch so.
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Gruß


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