"Erfolg" der ZWS in Steinfurt

Christian @, Mittwoch, 17.01.2007 (vor 6332 Tagen) @ Michael

Hallo Michael,

danke für die Information.

Für die geneigten Leserinnen und Leser ein paar Anmerkungen:

die Steinfurter Satzung ist eine typische Satzung, die an das Melderecht anknüpft, indem sie festlegt, jede Nebenwohnung sei eine Zweitwohnung und der Nutzer sei der Inhaber. Genügt dem Bestimmtheitsgebot, ist aber grundfalsch und rechtlich wohl nicht vertretbar.

Wie falsch/unzulässig die Satzungsnormen sind, zeigen die beiden Sätze:
„Gerade einmal 45 Bürger zahlen eine Zweitwohnung[s]steuer.“ und
„So gab es vor der Einführung der Abgabenpflicht rund 2000 Nebenwohnungen im Stadtgebiet. Nach mehreren Rundbriefen der Verwaltung, die auf die Zahlungsverpflichtung hingewiesen hatten, sind davon noch ganze 400 übrig geblieben.“

Aber deswegen die Satzung aufheben> Das wäre vernünftig, aber ich habe die Befürchtung, dass Steinfurt das gar nicht kann/darf.

Meine Vermutung ist nämlich, dass Kommunen, die nicht alle ihnen zugängliche Finanzquellen ausschöpfen, damit riskieren, bei der Mittelverteilung durch das Land Einbußen hinnehmen zu müssen. Liest man ja häufig: „Die Stadt ist gehalten, alle Einnahmequellen auszuschöpfen“. Wer die Stadt „anhält“, bleibt im Dunkel verborgen.

Aber das Schweriner Urteil - ja, genau das -, wirft ein bisschen Licht in dieses Dunkel:
„In Zeiten strikter Sparnotwendigkeiten erhebt inzwischen eine kaum noch überschaubare Anzahl von Hochschulstädten eine solche Steuer, durchaus zielgerichtet auch auf Studentenwohnungen. Dass hierzu seit dem Jahre 2001 auch die Hansestadt Rostock zählt, trägt ihrer finanziellen Situation wie auch der Forderung der (im Rahmen des Finanzausgleichs) "Geberländer" Rechnung, eigene Möglichkeiten der Einkünfteerzielung auszuschöpfen.“

So hat eben alles doch seinen Nutzen.

Gruß


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