Zweitwohnungsteuer Kelsterbach

Alfred @, Donnerstag, 06.03.2014 (vor 3676 Tagen) @ TK1911

Der unvermeidliche bürokratische Ärger beginnt damit, dass Du überhaupt eine Erklärung abgeben musst, die in sich nicht schlüssig ist. Die wahrheitsgemäße Darlegung Deiner Wohnverhältnisse ist nach diesem Formular überhaupt nicht möglich. Deswegen wird Deine Erklärung vmtl. zu Nachfragen führen, die unnötig wären, hätte der „Erfinder“ des Formulars nur einmal kurz nachgedacht. Die Verwaltung geht ersichtlich davon aus, dass jede Nebenwohnung eine Zweitwohnung ist, die besteuert werden kann. Das führt in meinen Augen zu unnötigem bürokratischer Ärger, der Dir wohl nicht erspart bleiben wird. Wie weit die Stadt dabei geht, lässt sich nicht einmal erahnen, denn bisher gibt es keine Präzedenzfälle.

Die Fußfalle im Formular besteht darin, dass aus der Nebenwohnung (unter „Allgemeine Angaben“) ohne weiteren Hinweis plötzlich eine Zweitwohnung wird. Nach der Satzung der Stadt Kelsterbach ist eine Nebenwohnung aber nur dann eine Zweitwohnung, wenn sie neben der Hauptwohnung innegehabt wird (das ist nicht in allen Satzungen so geregelt). Im Zweitwohnungsteuer"recht" ist das „Innehaben“ aber ein sehr spezifischer Ausdruck, der die Verfügungsbefugnis bezüglich der Wohnung einschließt und somit weit über das Nutzen einer Wohnung - nichts anderes lässt sich durch die Registrierung einer Nebenwohnung feststellen -, hinausgeht.


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