Zweitwohnungsteuer in Lübeck - Nachforderung

Alfred @, Freitag, 07.03.2014 (vor 3703 Tagen) @ lubmannem

Zweitwohnungsteuer fällt nicht an, da Du nicht Inhaber der Wohnung bist/warst. Nach der Satzung ist eine Nebenwohnung keine Zweitwohnung.

Sonstiges:
Den Beitrag "Kelsterbach" lesen – die ZWSt-Erklärung der Stadt Lübeck enthält die gleiche Fußfalle.


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