Wohnung mit Büro -Hauptwohnung

Grinsekatze.2012, Mittwoch, 19.03.2014 (vor 3680 Tagen) @ Alfred

Nicht ohne Grund: Es geht nicht um Wohnsitze sondern um Fragen des Melderechts- und da entscheidet der vorwiegende Aufenthalt.

Wenn die Wohnung in Berlin weiterhin regelmäßig zum Wohnen und Schlafen (während der Arbeitswoche) genutzt wird, bleibt sie meldepflichtig und wäre – so klingt es erst Mal für mich – als Hauptwohnung zu registrieren. Damit ist die Frage der ZWSt erledigt, denn in Berlin muss eine Wohnung Nebenwohnung sein, um als ZW besteuert werden zu können.


Danke für deine schnelle Antwort!

Dann müsste aber das Haus als Zweitwohnsitz gemeldet werden, verstehe ich das richtig?

Ein Berufspendler hat aber doch auch seinen Hauptwohnsitz bei Familie und seinen Zweitwohnsitz wo er arbeitet, auch wenn er unter der Woche in der Stadt seiner Arbeit ist und dort also mehr Zeit verbringt.


Man kann jedoch in unserem Fall auch nicht pauschal sagen, dass die Wohnung in Berlin regelmäßiger zum Wohnen und Arbeiten genutzt wird und regelmäßig unter der Woche, da wir ebenso viel aus dem Haus als auch bundesweit arbeiten können/werden.

Für die aktuelle Wohnung in Berlin gilt, dass dort das Gewerbe bestehen bleibt (wegen besserer Auftragslage, Erreichbarkeit von Kunden etc. - was ja hier Nebensache ist) und aus der aktuellen Wohnung, wo das Gewerbe ja bereits gemeldet ist, ein Büro + Schlafplatz eingerichet wird, da es sich doch nicht jeden Tag einrichten lässt 145 km Hin - und zurück zu fahren.
Was aus meiner Sicht auch plausibel ist ein Haus auf dem Land und ein Büro in der Stadt, aber was ist mit diesem einen Schlafraum, zählt der als Zweitwohnung?


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