schon Antwort der Stadt DD?

Christian @, Donnerstag, 18.01.2007 (vor 6298 Tagen) @ halofei

Hallo,

„eh nicht einkommensteuerpflichtig“ - darum geht es hier aber überhaupt nicht.

Bezüglich der „Nichtzahlung“ im Widerspruch würde ich mich nicht wundern, wenn Dir bei Gelegenheit eine Mahnung oder gleich ein Mahnbescheid ins Haus flattert. Kann beim Tempo der Stadtverwaltung zwar noch dauern …
Wie hast Du die „Nichtzahlung“ im Widerspruch denn formuliert, wenn Du jetzt fragst, ob ein „Erlassantrag“ gestellt werden sollte> Wie willst Du den überhaupt begründen>
Ansonsten: Beantragen kann man alles, abschlägig bescheiden auch.
Noch Fragen>
Gruß


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